Der BGH entscheidet über einen Nachbarschaftsstreit um Wärmedämmung an der gemeinsamen Grundstücksgrenze.
Karlsruhe Nachbarn müssen bei einer nachträglichen Wärmedämmung einen leichten Überbau auf ihr Grundstück hinnehmen – dies gilt jedenfalls bei Altbauten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe.
Neubauten müssten so geplant sein, dass die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks bleibt.
Das höchste deutsche Zivilgericht stellte damit zugleich klar: Die Bundesländer dürfen die grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln (Az. V ZR 115/20). Mit der energetischen Gebäudesanierung solle Energie eingespart werden; dies liege angesichts des Klimaschutzes im allgemeinem Interesse, so der BGH.
Die Karlsruher Richter urteilten über einen Fall aus Köln.
Energetische Sanierung eines Altbaus
Quelle: Handelsblatt von Montag dem 15.November 2021
(Foto: dpa)
☎ RUFEN SIE UNS AN UND VEREINBAREN EINEN UNVERBINDLICHEN BERATUNGSTERMIN ☎
Ihr Falc Team Erfurt -Süd
Erfurt -Dalbergsweg 1 –
„Presseklub“
☎️ 0361 66395644
Mail: Elvira.diebold@falcimmo.de
https://www.falcimmo.de/immobilienmakler-in-erfurt-sued.html
#